Das Sakrament der Trauung
Das Sakrament der Ehe, oft einfach „Trauung“ genannt, ist der kirchliche Segen für Mann und Frau, die sich freiwillig zum gemeinsamen Leben entschließen. Dabei wird ihnen Gottes Gnade für gegenseitige Liebe, Eintracht und die Erziehung der Kinder im Glauben geschenkt.
Im Sakrament versprechen sich die Eheleute vor Gott Liebe, Treue und Aufrichtigkeit – ein ganzes Leben lang. Die Ehe ist die erste von Gott selbst eingesetzte Institution noch vor dem Sündenfall: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch…“ (Gen 1,28).
Jesus Christus segnete die Ehe bei der Hochzeit zu Kana in Galiläa und sagte: „Was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6).
Der kirchliche Ablauf
Das Sakrament besteht aus zwei Teilen: Verlobung und Trauung. Ursprünglich gab es nur den Segen und das gemeinsame Kommunizieren. Die heutige Form entstand im 9. Jahrhundert.
Was wird für die Trauung benötigt?
- Glaube: Beide müssen orthodox getauft sein. Beichte und Kommunion sind erforderlich.
- Keine Hindernisse: Frühere Ehe, Blutsverwandtschaft usw. schließen die Trauung aus.
- Zeugen: Orthodox. Optional, wenn eine standesamtliche Eheschließung vorliegt.
- Ringe: Aus beliebigem Material, mit oder ohne Steine.
- Ikonen: Christus und Gottesmutter – zum Segen der Familie.
- Handtücher: Für Ikonen, unter die Füße, für die Hände.
- Kerzen: Spezielle Hochzeitskerzen oder Kirchlich vorhandene.
- Tücher: Zum Halten der Kerzen und Kronen.
Wann kann man heiraten?
Trauungen finden nicht während der vier Fastenzeiten, in der Butterwoche oder der Osterwoche statt. Bitte sprechen Sie mit dem Priester.
Wie anmelden?
Bitte persönlich oder telefonisch mit dem Priester einen Termin vereinbaren. Eine frühzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Über den gemeinsamen Glauben
Die Ehe ist eine „Hauskirche“. Idealerweise teilen die Eheleute denselben Glauben. Die Kirche erlaubt Ehen mit Katholiken oder Protestanten, sofern die Kinder im orthodoxen Glauben erzogen werden.
„Denn der ungläubige Mann wird durch die gläubige Frau geheiligt…“ (1 Kor 7,14)
Mit Nichtchristen wird keine kirchliche Trauung vollzogen. Zivile Ehen gelten als rechtlich gültig. Die Kirche segnet Ehen mit Christen anderer Konfessionen unter der Bedingung einer kirchlichen Trauung und orthodoxen Kindererziehung.

