Kanonizität
der Bischofsweihen der UOK in der Diaspora
Die kanonische Gültigkeit der Bischofsweihen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in der Diaspora (UOK-Diaspora) ist eine komplexe Frage, die eine historische und kanonische Analyse im Lichte der Ereignisse des 20. Jahrhunderts erfordert. Im Folgenden wird ein Überblick mit Schwerpunkt auf der kanonischen Kontinuität, der Beteiligung kanonischer Hierarchen an den Weihen und der späteren Anerkennung durch das Ökumenische Patriarchat gegeben.
🔹 1. Voraussetzungen: Kirchliche Situation nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen viele Bischöfe, Geistliche und Gläubige der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche (UAOK), die in den Westen emigriert waren, vor der Herausforderung, das kirchliche Leben in der Trennung von der kirchlichen Hierarchie in der UdSSR aufrechtzuerhalten. Die UAOK war in den 1930er Jahren in der UdSSR verboten worden, und der Moskauer Patriarchat stand unter staatlicher Kontrolle, was eine freie kanonische Unterstellung unmöglich machte.
🔹 2. Erste Weihen im Exil
Im Jahr 1942 fand auf dem von den Deutschen vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine das Sobor von Pinsk statt, das die Wiederherstellung des Bischofsamtes der UAOK beschloss. Die Weihen wurden vom Erzbischof Polikarp (Sikorsky) zusammen mit anderen Bischöfen durchgeführt, die meist in den Jahren 1942–1944 geweiht wurden. Grundlage ihres Handelns war die Idee der Wiederherstellung der UAOK in einer autokephalen Struktur, durch apostolische Sukzession auf der Basis der einzig vorhandenen kanonischen Linie.
Nach der Emigration in den Westen (Lagergemeinden in Deutschland) setzte dieses Episkopat seine Existenz als UOK in der Diaspora fort.
🔹 3. Kanonische Sukzession
Zentral für die Frage der Kanonizität ist:
- Die Weihen der Jahre 1942–1944 wurden mit der Beteiligung von Bischöfen durchgeführt, die selbst zuvor von kanonischen Hierarchen geweiht worden waren (darunter durch die Polnische Autokephale Orthodoxe Kirche, die 1924 vom Ökumenischen Patriarchat die Autokephalie erhalten hatte).
- Erzbischof Polikarp war zum Beispiel ein Hierarch der Polnischen Kirche, die in kanonischer Gemeinschaft mit dem Ökumenischen Patriarchat stand.
Somit wurde die apostolische Sukzession in den Weihen nicht unterbrochen, sondern in außerordentlichen Umständen fortgeführt, in denen emigrierte Hierarchen die pastorale Betreuung der Gläubigen außerhalb der Ukraine weiterführten.
🔹 4. Situation nach 1947
Nach dem Tod der meisten UAOK-Hierarchen im Exil und Schwierigkeiten im Verhältnis zu anderen Jurisdiktionen bewahrte die UOK in der Diaspora ihre eigene kirchliche Verwaltung und führte Weihen eigenständig durch. Jede Weihe wurde jedoch als kanonisch begründet angesehen – durch die Erhaltung der apostolischen Sukzession, die notwendige Zahl von Bischöfen und den Dienst an Gläubigen, denen in der Emigration die pastorale Betreuung fehlte.
🔹 5. Anerkennung durch das Ökumenische Patriarchat
1995 wurde die UOK in der Diaspora in das Ökumenische Patriarchat aufgenommen. Diese Aufnahme stellt de facto eine Anerkennung sowohl der Kanonizität der Bischofsweihen als auch der gesamten kirchlichen Struktur dar.
Metropolit Konstantin (Bagan), Erzbischof Vadym und später Erzbischof Daniel (Zelinsky) sind herausragende Beispiele von Hierarchen der UOK in der Diaspora, deren apostolische Sukzession vom Patriarchat von Konstantinopel anerkannt wird.
🔹 6. Theologisch-kanonische Bewertung
Aus Sicht des orthodoxen kanonischen Rechts gilt:
- Weihen ohne Segen der „Mutterkirche“ können als unkanonisch gelten, dies bedeutet jedoch nicht automatisch Unkanonizität, wenn extreme Notlagen vorliegen (außerordentliche Situation) und wenn apostolische Sukzession sowie dogmatische Einheit gewahrt bleiben.
- Die Anerkennung durch Konstantinopel im Jahr 1995 legalisiert faktisch rückwirkend alle früheren Weihen der UOK in der Diaspora.
🔹 Fazit
Die Bischofsweihen der UOK in der Diaspora sind kanonisch, weil sie:
- in apostolischer Sukzession durchgeführt wurden;
- der pastoralen Notwendigkeit für Gläubige im Exil entsprachen;
- später vom Ökumenischen Patriarchat anerkannt und bestätigt wurden.